Behindertenhilfe

Menschen mit Behinderungen benötigen auf Grund ihrer Beeinträchtigung in verschiedenen Bereichen Unterstützung, damit sie an der Gesellschaft in gleicher Weise wie nicht behinderte Menschen teilhaben und ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Der Antrag auf Leistung nach dem steiermärkischen Behindertengesetz ist bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landes Steiermark.

Zuständig

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