Andere Förderungen

Förderung von Elektrofahrzeugen

Das Land Steiermark fördert:

- den Ankauf oder Umbau von elektrisch betriebenen PKW (€ 1.000,--),

- den Ankauf von elektrisch betriebenen 2-spurigen Fahrzeugen, die keine
  Zulassung benötigen und insbesondere der Unterstützung der Mobilität von 
  älteren oder behinderten Menschen dienen (€ 250,--),

- den Ankauf oder Umbau von elektrisch betriebenen einspurigen Kraftfahrzeugen
  (20 %, maximal € 500,--),

- den Ankauf oder das Nachrüsten von Elektrofahrrädern (15 %, maximal € 250,--).

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Händler, im Rathaus (Gerhard Ziermayer, 03622/52511-39) oder im Internet unter www.verwaltung.steiermark.at.


Zuschuss für Sicherheitseinrichtungen - Sicheres Wohnen

Das Land Steiermark stellt im Kampf gegen die steigende Einbruchskriminalität einen Betrag von 3 Millionen Euro zur Verfügung.

Art der Förderung: Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss
Förderungshöhe: 30 % der Investitionskosten, pro Objekt zwischen € 200,-- und
                             € 2.000,--
Objekte: Bestehende Wohnhäuser und Eigentumswohnungen mit Hauptwohnsitz
Maßnahmen: Einbau von Sicherheitstüren und -fenstern, Alarmanlagen und Video-
                     überwachung
Normen: Sicherheitseinrichtungen müssen bestimmten Österreichischen
               und Europäischen Normen entsprechen.

Mehr Informationen unter www.wohnbau.steiermark.at oder im Rathaus, Herr Gerhard Ziermayer, 03622/52511-39.



Förderungen Lärmschutz:

Lärmschutzfenster:       Datei herunterladen: PDFLink

Lärmschutz-Selbstbau: Datei herunterladen: PDFLink


Förderungen durch das Land Steiermark:

Alle Informationen dazu finden Sie auf
www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/10098145/2627997/

Wohnbeihilfe: Datei herunterladen: PDFLink


Förderungen und Hilfe durch den Bund:

www.help.gv.at


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