Häufige Fragen

FAQ    zu  Verkehr und Parken

    

Seit wann gibt es in Bad Aussee Parkgebühren?

Im Jahr 1991 wurden die ersten Parkscheinautomaten aufgestellt, später die Gebührenzone in mehreren Schritten erweitert.

 

Warum muss man in Bad Aussee fürs Parken zahlen?

Da zu wenig Platz besteht und dieser mittels Beschränkungen besser genutzt werden kann. Z.B.: Die gebührenpflichtigen Kurzparkzonen ermöglichen es, dass fast immer einzelne Stellplätze für Kunden frei sind. Gebührenpflicht und verschiedene Parkzeiten sind (nicht nur bei uns) ein wichtiges Mittel um zu gestalten.

 

Wofür werden die Einnahmen verwendet?

Die Einnahmen werden zweckgebunden für die Schaffung, Instandhaltung und Erneuerung von Parkraum verwendet. In den letzten 15 Jahren wurden u.a. ca. 150 neue Stellplätze durch Kauf und Abriss alter Häuser im Zentrum geschaffen. Ein flexibles Parkleitsystem wurde installiert.

 

Wie viele Stellplätze gibt es in Bad Aussee?

Es gibt über 600 öffentliche Stellplätze im Zentrum.

 

Wie lange darf ich parken?

Es gibt für schnelle Erledigungen 10 Minuten „Halteplätze“ rund um die Post, Kurzparkzonen (Parkdauer bis 2 Stunden) im inneren Stadtkern und Dauerparkplätze im Zentrum und am Zentrumsrand.

 

Wie viel kostet das Parken?

Für die 1. Stunde 50 Cent, für weitere je 6 Minuten 10 Cent.

Darüber hinaus auf Dauerparkplätzen 6 Stunden für 2 €uro und 24 Stunden für 3 €uro.

Ausnahme ist Parkplatz 3 (Altausseeer Straße) mit 50 Cent Tagesgebühr. Damit dieser Parkplatz morgens für Beschäftigte und Tagesgäste frei ist, besteht Nachtparkverbot.

 

Was machen Dauerparker?

Dauerparkscheine erhalten Sie im Abgabenreferat der Stadtgemeinde, 2. Stock.

 

Wo können Kurgäste der PVA ihren PKW stehen lassen?

Leider hat die Sonderkrankenanstalt der PVA nicht genügend eigenen Platz für ihre Gäste. Sie können um € 30,50 für drei Wochen einen Stellplatz ganz in der Nähe mieten. Notwendige Infos gibt es bei der Rezeption, vorherige Reservierung oder ähnliches ist nicht notwendig.

 

Wie funktioniert die Parkwertkarte?

Die Wertkarte ist mit  € 20,-- geladen. Bei jedem Automaten (auch in Altaussee und Grundlsee) können Sie gewünschte Beträge für Parkscheine abbuchen. Bei Rückgabe einer aufgebrauchten Karte (Banken, Trafiken, Rathaus) erhalten Sie um € 19,-- eine neue Parkwertkarte mit Wert € 20,--.

 

Wo erhalte ich nochmals genauereInformationen über Parkplätze und Gebühren?

Unter: 

http://www.badaussee.at/system/web/sonderseite.aspx?nuonr=218899776&detailonr=218899776    im Internet findet man einen genauen Plan mit Beschreibungen.

 

Warum hat Bad Aussee kein Einkaufszentrum mit Gratisparkplätzen an der Bundesstraße?

Wir sind stolz darauf, ein belebtes Ortszentrum zu haben mit 111 Geschäften in 50 verschiedenen Branchen. Hätten unsere Raumplanung nicht alles andere als einen Billa-Markt außerhalb des Zentrums verhindert, so wäre unsere schöne Stadt ebenso ausgestorben wie viele andere vergleichbare Städte. Natürlich gibt es dabei Vor- und Nachteile, aber wir haben uns für diesen Weg entschieden und werden ihn auch langfristig beibehalten.

 

Brauche ich zum Halten bis 10 Minuten in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone eine Parkuhr?

NEIN . Eine Parkuhr ist nur für viertelstundenweise Einstellung in einer gebührenfreien Kurzparkzone gedacht. Das Überwachungsorgan hat selbst zu prüfen, ob ein Fahrzeug schon mindestens 10 Minuten in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone ohne Parkschein oder im Parkverbot parkt.

 

Wie sieht’s mit Behindertenparkplätzen aus?

Im Zentrum von Bad Aussee gibt es 13 Behindertenparkplätze. Aufgrund der Wichtigkeit werden für Fahrzeuge auf dem Behindertenparkplatz ohne entsprechendem Ausweis vom Überwachungsorgan sofort Strafmandate ausgestellt.

 

Was ist wenn ein Parkscheinautomat außer Betrieb ist?

Im unmittelbaren Zentrum haben Autolenker den nächsten nahegelegenen Automaten zu benützen. Für die Parkplätze 2, 3, 5, 6 und 8 ist dieses unzumutbar, da zu weit entfernt.

Auf jeden Fall bitten wir Sie, uns Schäden unter 03622/52511-0 zu melden. Ansonsten gibt keinen Schutz vor einem Organstrafmandat.

 

Was kann ich tun, wenn ich ein Organstrafmandat bekommen habe?

Organstrafmandate (€ 21,--) müssen innerhalb von 2 Wochen (+ 1 Woche Toleranz) einbezahlt werden, ansonsten wird bei der Bezirkshauptmannschaft Anzeige erstattet.

Ist das Organstrafmandat ungerechtfertigt ausgestellt worden, oder besteht ein Formfehler (z.B. kein Vergehen markiert, kein Datum oder dergleichen), so wenden Sie sich bitte an das Verkehrsreferat der Gemeinde unter 03622/52511-39.

Rechtlicher Hinweis:   Gegen ein Organmandat ist kein Rechtsmittel zulässig, erst die Ignoranz dessen führt zu einem Verwaltungsverfahren (Anonymverfügung durch die Bezirkshauptmannschaft, bei uns Politische Expositur) worauf dann ein Einspruch möglich ist.

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