Auch heuer besteht wieder die Möglichkeit einen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 120,-- beim Land Steiermark zu beantragen. Wegen der Coronapandemie wurde der Antragszeitraum bis 31. Jänner 2021 verlängert.
Anspruchsberechtigt sind alle zumindest seit 1.September 2020 in der Steiermark wohnhaften Personen, die keinen Anspruch auf Wohnunterstützung haben und deren Haushaltsnettoeinkommen die folgenden Grenzen nicht übersteigt (Achtung: 13. und 14. Monatsbezug anteilig berücksichtigen = laufende Lohnsteuerbemessungsgrundlage minus Lohnsteuer mal 14 geteilt durch 12)
Einkommensgrenzen:
Alleinstehende Personen: € 1.286,00
Ehepaare bzw. Haushalt-
Gemeinschaften: € 1.929,00
Erhöhungsbetrag pro familien-
beihilfebeziehendem Kind: € 386,00
Während des derzeitigen Lockdowns (kein Parteienverkehr) können die Anträge nicht wie bisher üblich während den Parteienverkehrszeiten im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Bad Aussee (Rathaus, Erdgeschoß) direkt über das Internetportal der Stmk. Landesregierung eingereicht werden.
Es stehen Ihnen aber folgende Möglichkeiten der Antragstellung offen:
Antragsformular Heizkostenzuschuss
Richtlinien Heizkostenzuschuss