Die elektronische Zustellung von Schriftstücken ist ab sofort möglich, bitte benutzen sie zur Anmeldung dieses: Online-Formular.
Allgemeine Informationen zur Amtssignatur Bad Aussee
Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem „Rundstempel“) sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechansimen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.
Merkmale der Amtssignatur
Die Amtssignatur setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
Bildmarke
Die Stadtgemeinde Bad Aussee verwendet in ihrer Amtssignatur folgende Bildmarke
Darstellung der Amtssignatur
Die Stadtgemeinde Bad Aussee verwendet die Amtssignatur in verschiedenen Verwaltungsbereichen. Die Darstellung erfolgt dabei in folgender Form:
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Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdruck finden Sie unter http://badaussee.gemeindeserver.com/e-government |
Prüfung der Amtssignatur
Die Amtssignatur kann unter www.signaturpruefung.gv.at überprüft werden.
Verifikation des Ausdruckes eines amtssignierten Dokuments
Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.
Die Vorlage des Ausdruckes an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen: