Gespeichert von gdeadmin am Fr, 18/08/2023 - 13:42
Leichtverpackungen bestehen meist aus Plastik oder Metall (Aluminium oder Weißblech). Auch Verbundstoffe, zum Beispiel Getränkekartons, zählen zu den Leichtverpackungen.
So sammeln Sie richtig:
In den Gelben Sack darf hinein:
- Plastikflaschen (für Lebensmittel wie z. B. Speiseöl, Essig, Milchprodukte oder Wasch- und Putzmittel, Körperpflegemittel)
- Getränkekartons
- Joghurtbecher
- Folien bzw. Luftpolsterfolien
- (Tiefzieh-)Schalen/Trays (z. B. für Obst, Gemüse, Takeaway, Wurst, Käse oder Kekse)
- Metallverpackungen (z. B. für Dosen, Getränkedosen, Konservendosen für Lebensmittel oder Tiernahrung, Durchmesser kleiner 20 cm)
- Menüschalen aus Metall (z. B. für Fertiggerichte, Tierfutter)
- Verschlüsse und Deckel von Gläsern, Flaschen und Tuben
- Sonstige Verpackungen (ausgenommen Altglas und Altpapier)
In den Gelben Sack darf nicht hinein:
- Gegenstände aus Kunststoff wie z. B. Kinderspielzeug, Gießkanne
- Stark verschmutzte Verpackungen (Restmüll)
- Nichtverpackungs-Kunststoffe
- Kaffeekapseln aus Kunststoff
- Altpapier- und Glasverpackungen
- Ins ASZ (Altstoffsammelzentrum gehören:
- Große Verpackungen, Kanister und große Folien
- Große Styroporteile, Schaumstoff
- Holz, Textilien, sperrige Metallteile
- Kabel, Drähte
- Sperrige, große Metallteile
- Haushaltsgeräte, beispielsweise Geschirrspüler, Waschmaschinen, Gasherde, Ölöfen und Radiatoren
- Elektromotoren, Maschinen-, Kraftfahrzeug- und Fahrradteile.
- Kunststoffprodukte aus Hartplastik, beispielsweise Gartenmöbel
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- Motorölflaschen und Kunststoffe aus dem medizinischen Bereich (zum Beispiel Infusionszubehör) - gehören zu den Problemstoffen (ebenfalls bitte ins ASZ bringen)
- Lack-, Spray- und Öldosen sowie mit Öl verunreinigte Teile (beispielsweise Ölfilter) - gehören zu den Problemstoffen (ebenfalls bitte ins ASZ bringen
- Mehrwegplastikflaschen, Getränkekisten und Kunststoffpaletten können im Handel zurückgegeben werden.