Grundsteuer

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Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften
500 v.H. (= 500 %) des vom Finanzamt festgesetzen Meßbetrages

Grundsteuer B für alle anderen Liegenschaften
500 v.H. (= 500 %) des vom Finanzamt festgesetzten Meßbetrages

Keine MWSt. enthalten!


Zuständig - Daniel Köberl (Abgabenreferat)