Häufig gestellte Fragen

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Seit wann gibt es Parkgebühren in Bad Aussee?

Im Jahr 1991 wurden die ersten Parkscheinautomaten aufgestellt, später die Gebührenzone in mehreren Schritten erweitert.

 

Warum muss man in Bad Aussee fürs Parken zahlen?

Da zu wenig Platz besteht und dieser mittels Beschränkungen besser genutzt werden kann. Z.B.: Die gebührenpflichtigen Kurzparkzonen ermöglichen es, dass Stellplätze für Kunden frei sind. Gebührenpflicht und verschiedene Parkzeiten sind (nicht nur bei uns) ein wichtiges Mittel um Verkehrsströme zu lenken und um zu gestalten.

 

Wofür werden die Einnahmen verwendet?

Die Einnahmen werden für die Schaffung, Instandhaltung und Erneuerung von Parkraum verwendet.

 

Wie lange darf ich parken?

Es gibt für schnelle Erledigungen 10 Minuten „Halteplätze“ rund um die Post, Kurzparkzonen bis 2 Stunden im inneren Stadtkern und Dauerparkplätze im Zentrum und am Zentrumsrand.

 

Wie viel kostet das Parken?

Je halbe Stunde 50 Cent, ab 60 Cent auf 10 Cent bzw. 6 Minuten genau.

Darüber hinaus auf Dauerparkplätzen 6 Stunden für 4 €uro und 24 Stunden für 6 €uro.

 

Wie funktioniert das Handyparken?

Mit dem Easypark-App können Sie ab einer halben Stunde minutengenau abrechnen und haben die Sicherheit, bei Terminen nicht zu spät zum Fahrzeug zu kommen.

Sie sind nicht mehr auf Bargeld angewiesen, bezahlen aber zusätzlich eine Gebühr in der Höhe von 15 % der Parkgebühr, mindestens 20 Cent.

 

Wie funktioniert die Parkwertkarte?

Die Wertkarte ist mit € 40,-- geladen. Bei jedem Automaten (auch in Altaussee und Grundlsee) können Sie gewünschte Beträge für Parkscheine abbuchen. Bei Rückgabe einer aufgebrauchten Karte (Tourismusinfo + Rathaus) erhalten Sie um € 39,-- eine neue Parkwertkarte mit Wert € 40,--.

 

Gibt es Pauschalierungen für Dauerparker oder Pendler?

Ja, Dauerparkscheine und Pendlerplaketten erhalten Sie im Rathaus.

 

Wo können Patienten der Sonderkrankenanstalt PVA ihren PKW stehen lassen?

Leider hat die PVA nicht genügend eigenen Platz für ihre Gäste. Sie können um € 20,-- pro Woche einen Stellplatz ganz in der Nähe mieten. Infos gibt es bei der Rezeption, vorherige Reservierung oder ähnliches ist nicht notwendig.

 

Wo erhalte ich nochmals genauere Informationen über Parkplätze und Gebühren?

Im Internet unter www.badaussee.at und „Verkehr & Parken“ findet man einen genauen Plan mit Beschreibungen.

 

Warum hat Bad Aussee kein Einkaufszentrum mit Gratisparkplätzen an der Bundesstraße?

Wir sind stolz darauf, ein belebtes Ortszentrum zu haben mit weit über 100 Geschäften in ca. 50 verschiedenen Branchen. Dafür sind uns auch viele Städte neidig. Den Ortskern so zu erhalten geht nur mit entsprechenden Maßnahmen der Raumordnung. Dazu gehört: Keine Einkaufsmärkte außerhalb des Zentrums (Ausnahme Billa, Landmarkt).

 

Brauche ich zum Halten bis 10 Minuten in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone eine Parkuhr?

NEIN. Eine Parkuhr ist nur für viertelstundenweise Einstellung in einer gebührenfreien Kurzparkzone gedacht. Das Überwachungsorgan hat selbst zu prüfen, ob ein Fahrzeug schon mindestens 10 Minuten in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone ohne Parkschein oder im Parkverbot parkt.

 

Wie sieht’s mit Behindertenparkplätzen aus?

Im Zentrum von Bad Aussee gibt es 13 Behindertenparkplätze.

Aufgrund der Wichtigkeit werden für Fahrzeuge auf dem Behindertenparkplatz ohne entsprechendem Ausweis ohne Zuwarten Strafmandate vom Überwachungsorgan ausgestellt.

Mit dem Behindertenparkausweis § 29b StVO des Bundessozialamtes kann man auf jedem Stellplatz in der Kurzparkzone und auf Dauerparkplätzen kostenlos parken.

 

Was ist wenn ein Parkscheinautomat außer Betrieb ist?

Bitte den nächsten Parkscheinautomaten benützen und Schäden unter 03622/52511-315 oder dem Parkaufsichtsorgan melden. Es gibt keinen Schutz vor einem Organstrafmandat.

 

Was kann ich tun, wenn ich ein Organstrafmandat bekommen habe?

Organstrafmandate (€ 21,--) müssen innerhalb von 2 Wochen einbezahlt werden.

Organstrafmandate laufen seit März 2015 über die Bezirkshauptmannschaft Liezen. Reklamationen sind leider nur mehr dort und im Rahmen eines Strafverfahrens möglich.