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Die Mitarbeiter*innen der Bauabteilung stehen Ihnen für Auskünfte zu Bauvorhaben, Ortsbild etc. gerne zur Verfügung.
Ortsbildkonzept 2024 Stadtgemeinde Bad Aussee_.pdf herunterladen (7.27 MB)
Das Steiermärkische Baugesetz unterscheidet drei Verfahren zur Erlangung einer Bewilligung für dein Vorhaben.
Grundlage sind die §§ 19, 20, 21 und 38 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995, idF LGBl. Nr. 73/2023:
Die WKO Steiermark stellt Checklisten und Formulare zu jeder Art von Bauvorhaben zur Verfügung:
Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen hier.
Gerhard Ziermayer berät Sie gerne!