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Die Mitarbeiter*innen der Bauabteilung stehen Ihnen für Auskünfte zu Bauvorhaben, Ortsbild etc. gerne zur Verfügung.
Ortsbildkonzept 2024 Stadtgemeinde Bad Aussee_.pdf herunterladen (7.27 MB)
Flächenwidmungsplan 5.0[1].pdf herunterladen (6.17 MB)
Zweitwohnsitzfähigkeit Plan.pdf herunterladen (1.63 MB)
Das Steiermärkische Baugesetz unterscheidet drei Verfahren zur Erlangung einer Bewilligung für Ihr Vorhaben.
Grundlage sind die §§ 19, 20, 21 und 38 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995, idF LGBl. Nr. 73/2023.
§ 19 Bewilligungspflichtig
§ 20 Vereinfacht
§ 21 Meldepflichtig
§ 38 Fertigstellung
Für Ansuchen verwenden Sie bitte die Formulare der Stadtgemeinde Bad Aussee.
Geeignete Vorlagen zur Baubeschreibung und Bauplatzeignung finden Sie auf der Seite der WKO Steiermark.
Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen hier.
Gerhard Ziermayer berät Sie gerne!