Zuschuss Wasser- & Kanalgebühren

Ausseer Gemeindebürger*innen mit niedrigem Einkommen sollen mit Hilfe eines Zuschusses zu den Wasser- und Kanalgebühren entlastet werden. 

Voraussetzung: Der/die Antragsteller*in ist Eigentümer*in des betreffenden Objektes und ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zum Ablauf des laufenden Kalenderjahres mit Hauptwohnsitz am betreffenden Objekt gemeldet.

Bei Vorliegen eines Wohnrechtes und aufrechtem Hauptwohnsitz hat der/die Antragsteller*in nur dann Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses zu den Wasser- und Kanalgebühren, wenn entweder im Übergabevertrag festgelegt ist, dass er/sie für die Bezahlung der Betriebskosten aufzukommen hat, oder er/sie einen Nachweis erbringt über die Bezahlung der Gebühren der letzten vier Quartale.

Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz, das monatliche Familiennettoeinkommen darf daher für das Jahr 2023 folgende Beträge nicht übersteigen:

Für Alleinstehende                                                                           € 1.217,96

Bei gemeinsamem Haushalt mit Ehegatten/in oder LG                   € 1.921,46

Erhöhung für jede weitere Person im gemeinsamen Haushalt        € 187,93

(die Beträge werden jährlich dem Ausgleichszulagenrichtsatz angepasst)


Der Antrag muss zwischen 1. April und 30. September für das laufende Jahr beim Sozialreferat der Stadtgemeinde Bad Aussee unter Beilage der Einkommensbelege aller Haushaltsangehörigen aus dem Kalenderjahr der Antragstellung eingereicht werden.

Zuständig

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