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Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung und dient zur finanziellen Unterstützung durch den pflegebedingten Mehraufwand. Das Pflegegeld wird nicht als Einkommen angerechnet. Die tatsächlichen Pflegekosten übersteigen in den meisten Fällen den pauschalierten Betrag - dieser Betrag soll den Menschen die Möglichkeit bieten zusätzliche Unterstützung für zu Hause in Anspruch zu nehmen. Es gibt sieben Pflegestufen. Die Einstufung erfolgt nach Antragsstellung bei der zuständigen Pensionsversicherung.
Informationen zum Pflegegeld.