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Personen mit niedrigem Einkommen bzw. mit erhöhtem Medikamentenbedarf haben die Möglichkeit einen Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr bei der zuständigen Sozialversicherung zu stellen. Wird eine Befreiung bewilligt entfällt auch das Service-Entgelt für die E-Card. Neben den Versicherten sind stets auch deren anspruchsberechtigte Angehörige begünstigt.
Informationen zur Rezeptgebührenbefreiung.