Heizkostenzuschuss

Bis 28. Februar 2025 kann beim Land Steiermark ein Heizkostenzuschuss für 2024/25 in Höhe von € 340,- beantragt werden.

Anspruchsberechtigt sind alle zumindest seit 1.9.2024 in der Steiermark mit Hauptwohnsitz wohnhaften Personen, die keine Wohnunterstützung haben und deren Haushaltsnettoeinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt (Achtung: 13. und 14. Monatsbezug anteilig berücksichtigen = Monatsgehalt mal 14, geteilt durch 12). Pflegegeld gilt nicht als Einkommen.

Einkommensgrenzen:

Alleinstehende Personen:                    € 1.572,00

Ehepaare bzw. Haushalt-

Gemeinschaften:                                  € 2.358,00

Erhöhung pro familien-

beihilfebeziehendem Kind:                   €    472,00


In der Heizkostenzuschuss-Aktion 2024/2025 wurde für Bürger*innen zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark über ein Online-Formular zu beantragen.

Damit stehen nun folgende 2 Varianten zur Verfügung:

1. Antragstellung über ein Online-Formular durch die Bürger*innen ( Nach erfolgreichem Absenden des Antrages durch die Bürger*in wird eine automatisiert generierte E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse der im Online-Formular gewählten Gemeinde gesendet. Die Antrage werden daraufhin vom Sozialreferat geprüft und bei der Stmk. Landesregierung eingereicht) 

2. Antragstellung - wie gewohnt - in der Gemeinde/in im Sozialreferat und Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde (Rathaus, Erdgeschoß) direkt über das Internetportal der Stmk. Landesregierung eingereicht. 

Bitte nehmen Sie ihre Einkommensnachweise mit. 

Nähere Informationen: Sozialreferat der Stadtgemeinde Bad Aussee, Tel: 03622/52511-328, Email: soziales@badaussee.at

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