Siedlungswasserwirtschaft

Mit Beschluss vom 18. Dezember 2025 hat die Steiermärkische Landesregierung neue Förderungsrichtlinien für die Siedlungswasserwirtschaft erlassen. 

  • Förderung für Kleinkläranlagen in Höhe von 2.800 € (je 1.400 € Bundes- und Landesförderung) wird nur mehr für Anlagen gewährt, für die bis Ende 2026 ein Förderansuchen und bis Ende 2027 die Förderabrechnung eingebracht werden.
  • Förderung für private Regenwassernutzungsanlagen zur Gartenbewässerung bleibt weiterhin aufrecht. Es können Förderungen von bis zu 1.000 € beantragt werden.


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