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Die Stadtgemeinde Bad Aussee gewährt Studierenden mit Hauptwohnsitz in Bad Aussee eine Studienförderung in Höhe von € 150,- pro Semester im Nachhinein. Das schriftliche Ansuchen muss bis 30. September für das abgelaufene Studienjahr (Winter- und Sommersemester) eingereicht werden. Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen finden Sie im Formular.
Die Stadtgemeinde Bad Aussee gewährt Studierenden mit Hauptwohnsitz in Bad Aussee eine Studienförderung in Höhe von €150,- pro Semester im Nachhinein. Das schriftliche Ansuchen muss bis 30. September für das abgelaufene Studienjahr eingereicht werden. Voraussetzungen und erforderliche Nachweise finden Sie im Formular.