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Mit der Ausstellung des Behindertenpasses und der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ kann auch um einen Parkausweis nach § 29b StVO angesucht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundes.
Behindertenpass - Parkausweis (166 KB) - .DOC