Orts- und Stadtkernförderung!

Veröffentlichungsdatum14.11.2024Lesedauer< 1 Minute
Land Stmk

Es werden Maßnahmen zur Revitalisierung und Sanierung oder Um- und Weiterbau von leerstehenden, Fehl- oder mindergenutzten Gebäuden im öffentlichen Eigentum oder mit öffentlichen Nutzungsinteresse gefördert. Die Fördermaßnahme soll zur (Wieder)-Belebung von Ort- und Stadtkernen beitragen. Bei dieser Unterstützung des Landes Steiermark werden 65 % der förderfähigen Kosten gefördert. Die Maximalsumme beträgt € 150.000 (netto).  Bis zum 31. Jänner 2025 können Gemeinden, Gemeindeverbände ebenso wie natürliche Personen und Firmen den Förderantrag einreichen. 

Nähere Informationen und die Antragerstellung finden Sie unter www.agrar.steiermark.at