Es werden Maßnahmen zur Revitalisierung und Sanierung oder Um- und Weiterbau von leerstehenden, Fehl- oder mindergenutzten Gebäuden im öffentlichen Eigentum oder mit öffentlichen Nutzungsinteresse gefördert. Die Fördermaßnahme soll zur (Wieder)-Belebung von Ort- und Stadtkernen beitragen. Bei dieser Unterstützung des Landes Steiermark werden 65 % der förderfähigen Kosten gefördert. Die Maximalsumme beträgt € 150.000 (netto). Bis zum 31. Jänner 2025 können Gemeinden, Gemeindeverbände ebenso wie natürliche Personen und Firmen den Förderantrag einreichen.
Nähere Informationen und die Antragerstellung finden Sie unter www.agrar.steiermark.at