Personen, welche mit Hauptwohnsitz in Bad Aussee gemeldet sind und deren Einkommen nicht höher ist als der nachstehende Richtsatz, können im Zeitraum von 01.03.2025 bis 30.04.2025 einen Energiekostenzuschuss in der Höhe von € 50,- pro Haushalt beantragen.
Folgende Richtsätze dürfen nicht überschritten werden:
Einpersonenhaushalte: € 1.572,-
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.358,-
Für jedes Familienbeihilfe beziehendes im Haushalt lebendes Kind: € 472,-
Der Antrag auf Energiekostenzuschuss ist in der Stadtgemeinde im Sozialreferat zu beantragen. Für die Beantragung wird ein aktueller Einkommens- und Vermögensnachweis aller im Haushalt lebender Personen benötigt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Energiekostenzuschuss.
Antragsformular Energiekostenzuschuss.pdf herunterladen (0.13 MB)