Die unleidige Causa Kammerhofplatz droht zu einer „never ending story“ zu werden.
Seit 2019 ist die Frage des Eigentums am Kammerhofplatz zwischen der Narzissen Bad Betriebsgesellschaft („Narzisse“) und der MBBA (Familienunternehmen rund um den Grazer Geschäftsmann Bernhard Lanz) strittig. Die Narzisse hat im Schiedsverfahren ihr Wiederkaufsrecht zur Wiedererlangung des Eigentums im Grundbuch durchgesetzt. Die MBBA verweigerte allerdings die Annahme der Gegenleistung, um die Eigentumsübertragung im Grundbuch durchzusetzen. Das Bezirksgericht Liezen hatte die Eigentumsübertragung im Wege der Zwangsvollstreckung bewilligt, diese wurde vom Landesgericht Leoben jedoch wieder aufgehoben. Der OGH hat diese Aufhebung nun bestätigt, weil er verlangt, dass die Narzisse die Rechtmäßigkeit des Gerichtserlages in einem gesonderten Verfahren feststellen lässt. Damit hat der OGH das gerichtliche Erlagsverfahren und die Umsetzung des Schiedsspruches im Grundbuch zu Gunsten der MBBA weiter verzögert.
Diese Entscheidung des OGH ist aus Sicht der Gemeinde unverständlich und für die allermeisten Bewohnerinnen und Bewohner von Bad Aussee nicht nachvollziehbar. Wir verstehen nicht, warum der OGH jemanden unterstützt, der seit Jahren das Wiederverkaufsrecht am Kammerhofplatz durch die Narzissen Bad Betriebsgesellschaft nicht anerkennen will und sich damit gegen den ursprünglichen Vertrag und die Entscheidung des Schiedsgerichts stellt.
Die Gemeinde hat in diesem Rechtsstreit keine Stellung als Verfahrenspartei, hinsichtlich der Eigentumsfrage hat sie daher kein Recht auf Mitgestaltung. Die maßgeblichen Verfahren dazu hat die Gemeinde bislang gewonnen.
Die Gemeinde hat aber das große Interesse, dass der Streit um das Eigentum endlich beigelegt werden kann und der Kammerhofplatz an einem der zentralen Orte der Stadt Bad Aussee wieder attraktiv für seine Bürgerinnen und Bürger gestaltet werden kann. Dafür ist Voraussetzung, dass die Narzissengesellschaft wieder ins Grundbuchkommt. Das gelingt nur, wenn die „Narzisse“ als Käuferin und Eigentümerin auch rechtlich außer Streit steht und durch Grundbuchseintrag auch für Dritte rechtlich anerkannt wird. Damit würde die MBBA ihre Besitzrechte am Kammerhofplatz verlieren, mit denen sie im Wege einer „Parkplatzfalle“ Kapitalschlagen will. Denn das Gesetz schützt in Fragen des Besitzes auch den, der den Besitz unrechtmäßig ausübt.
Die Rechtsstreitigkeiten um das Eigentum am Kammerhofplatz dauern schon viel zulange und die rein formalrechtlichen Feststellungen und Bescheide der Gerichte haben bisher bedauerlicherweise keinen Fortschritt, geschweige denn ein Ergebnis gebracht. Es geht hier vor allem um juristische Finessen und Verzögerungstaktiken, die unnötig viel Geld kosten und keinerlei echte Bewegung ermöglichen.
Das Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs muss man zur Kenntnis nehmen, auch wenn es angesichts des Verhaltens der MBBA nicht gerecht erscheint. Es hat einer Lösung der langwierigen Sache jedenfalls nicht gedient und die Bemühungen auf eine Streitbeilegung wieder zurückgeworfen. Die MBBA hat das Schiedsverfahren verloren, ist aber nicht bereit, den Schiedsspruch zu akzeptieren. Wir erwarten uns nun von der „Narzisse“ das rasche Einbringen einer Feststellungsklage, die endgültig klärt, ob das bisherige Vorgehen der „Narzisse“ rechtlich korrekt und die rechtskräftig vom Gericht bestätigte Hinterlegung der Zahlung aus dem Schiedsverfahren rechtskonform waren.
Die seitsechs Jahren (!) laufende Auseinandersetzung um den Kammerhofplatz ist ein immenser Schaden für die gesamte Ortsentwicklung. Die Gemeinde kann nur dann die Liegenschaft im Sinne ihrer Bürger entwickeln, wenn die „Narzisse“ wieder Eigentümerin ist und die Liegenschaft an die Gemeinde gemäß der bestehenden Vereinbarung übergibt.
Ihr Bürgermeister
