Heizkostenzuschuss 2025/26 - Jetzt beantragen!

Veröffentlichungsdatum24.10.2025Lesedauer1 Minute
Heizkostenzuschuss

Bis 27. Februar 2026 kann der Heizkostenzuschuss für 2025/26 des Landes Steiermark in Höhe von € 340,- bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragt werden.

Anspruchsberechtigt sind alle, welche seit mindestens 5 Jahren den ununterbrochenen und rechtmäßigen Hauptwohnsitz in der Steiermark innehaben und zumindest seit 01.9.2025 mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sind. Ausgenommen von der Antragsberechtigung sind Drittstaatsangehörige, Bewohner*innen von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie Alten- und Pflegeheime. Minderjährige sind von der Antragsstellung ebenfalls ausgeschlossen. Grundsätzlich kein Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben all jene Personen, die eine Wohnunterstützung beziehen.

Für die Antragsstellung gelten folgende Grenzen:

Einkommensgrenzen:

Einpersonenhaushalte:                                            € 1.661,00

Ehepaare bzw. Haushaltgemeinschaften:               € 2.492,00

Erhöhung pro familienbeihilfebeziehendem Kind:   €    498,00

 Achtung: Für die Berechnung des Einkommens wird das 13. Und 14. Gehalt mit eingerechnet!


Sie haben die Möglichkeit den Antrag im Sozialreferat und Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde (Rathaus, Erdgeschoß) einzureichen. Für die Antragsstellung im Rathaus nehmen Sie bitte ihre Einkommensnachweise, Reisepass und einen Nachweis über die Heizkosten mit. 


Nähere Informationen: Sozialreferat der Stadtgemeinde Bad Aussee, Tel: 03622/52511-328, Email: soziales@badaussee.at