Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.
Voraussetzungen für die Anmeldung:
- Das Formular „Meldezettel“(erhältlich im Meldeamt der Stadtgemeinde oder online abrufbar) muss vollständig und leserlich ausgefüllt und unterschrieben sein
- Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel Formular ausgefüllt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Öffentliche Urkunden, aus denen Familiennamen und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde)
- Eventuell Urkundlicher Nachweis akademischer Grade
- Für Unterkunftnehmer, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (Fremde):
- Reisedokument (z.B. Reisepass)
Falls Sie sich nicht persönlich anmelden, müssen Ihre Originaldokumente oder notariell bzw. gerichtlich beglaubigte Abschriften dieser Dokumente zusammen mit einem ausgefüllten Meldezettel-Formular mitgeschickt oder dem Boten mitgegeben werden. Bei postalischer Anmeldung des Wohnsitzes bedenken Sie bitte das Risiko des Postwegs, welches nicht von der Behörde getragen wird.
- Eine Anmeldung per Fax oder Mail ist gesetzlich nicht zulässig.
Elektronische Anmeldung:
Anmeldung zum Online-Service Meldewesen über oesterreich.gv.at mit Handy-Signatur, kartenbasierter Bürgerkarte, ID Austria oder EU Login (derzeit noch nicht bei Nebenwohnsitzen!)