Baubewilligung im vereinfachten Verfahren

Baubewilligungspflichtige Vorhaben im Vereinfachten Verfahren gemäß § 20 des Steiermärkischen Baugesetzes i.d.g.F. 

Allgemeine Informationen und notwendige Beilagen finden Sie unter § 22.


Zuständig

Formulare