Das Wahlrecht bezeichnet das Recht, an politischen Wahlen in Österreich teilnehmen zu dürfen. Das allgemeine Recht zur Teilnahme an politischen Wahlen ist nicht selbstverständlich, es wurde in Österreich erst in den Jahren 1907 (für Männer) und 1918 (für Frauen) eingeführt.
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Landwirtschaftskammerwahl am Sonntag, 25.1.2026
Zur Teilnahme an der Landwirtschaftskammerwahl sind berechtig:
· Alle Kammerzugehörigen (natürliche und juristische Personen), die
· am Wahltag das 16. Lebensjahr (natürliche Personen) vollendet haben und
· im Wählerverzeichnis in Bad Aussee eingetragen sind.
Stimmabgabe:
Persönlich am Wahltag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaussaal, Eingang über den Chlumeckyplatz.
Bitte bringen Sie zur Stimmabgabe unbedingt einen Lichtbildausweis mit!
Briefwahl:
Briefwahlkarten sind von 13.1. bis 20.1.2026 im Meldeamt (2. Stock) erhältlich. Bei persönlicher Beantragung kann auch direkt am Gemeindeamt gewählt werden.


Kundmachungen