Das Wahlrecht bezeichnet das Recht, an politischen Wahlen in Österreich teilnehmen zu dürfen. Das allgemeine Recht zur Teilnahme an politischen Wahlen ist nicht selbstverständlich, es wurde in Österreich erst in den Jahren 1907 (für Männer) und 1918 (für Frauen) eingeführt.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Gemeinderatswahl 2025
Am 23. März 2025 findet die Gemeinderatswahl statt.
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Wahlkarte beantragen
Sie bekommen Ihre Wahlkarte auf der Wahlkartenantragsplattform oder im Meldeamt.
Wählen am Gemeindeamt
Eine wesentliche Erleichterung für die Wähler besteht darin, dass man direkt bei persönlicher Beantragung der Wahlkarte am Gemeindeamt auch sofort seine Stimme am Gemeindeamt abgeben kann.
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Die sofortige Stimmabgabe ist aber kein Muss. Bitte bringen Sie zur Stimmabgabe unbedingt einen Lichtbildausweis mit.
Ab sofort sind Wahlkarten für die GR-Wahl im Rathaus in folgenden Abteilungen zu den Öffnungszeiten erhältlich:
- Meldeamt (2. Stock) nutzen Sie den barrierefreien Eingang über den Chlumeckyplatz
- Bürgerservice (Erdgeschoß)
Die Wahlkarten können Sie schriftlich bis Freitag, 21.3.2025, 12 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist oder mündlich bis Freitag, 21.3.2025 am Gemeindeamt beantragen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Wahlkarte bis spätestens 23.3.2025, 12 Uhr bei der Stadtgemeinde Bad Aussee einlangen muss.
Öffnungszeiten:
Mo - Mi & Fr von 8 bis 11:30 Uhr
Do von 8 bis 14 Uhr
Kundmachungen zur Gemeinderatswahl:
Ausschreibung Gemeinderatswahl
GR-Wahl: Wahlbehörde Sprengel I
GR-Wahl: Wahlbehörde Sprengel II
GR-Wahl: Wahlbehörde Sprengel III
GR-Wahl: Wahlbehörde Sprengel IV
GR-Wahl: besondere Wahlbehörde
GR-Wahl: Gemeindewahlbehörde
GR-Wahl: Verfügungen der Gemeindewahlbehörde
GR-Wahl: Wahlvorschlag