Die Tourismusabgabe wird gemäß dem Steiermärkischen Tourismusgesetz 1992, LGBl. Nr. 55/1992, in der Fassung der Novelle 2003, LGBl. Nr. 9/2003 einmal jährlich eingehoben. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Umsatz des jeweiligen Betriebes.
Zuständig - Struger Anna (Sekretariat Finanzabteilung)