Windelförderung

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Förderungsrichtlinien für waschbare Mehrwegwindeln

1. Zielsetzung

Ziel der Förderung ist die Abfallvermeidung. Durch einen Anreiz zur Anschaffung von waschbaren Mehrwegwindeln sollen Abfälle aus Einwegwindeln (pro Baby insgesamt ca. 1000 kg) vermieden werden.

2. Förderungswerber

Förderungswerber können Eltern von Kindern sein, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes in Bad Aussee ihren Hauptwohnsitz haben.

3. Art und Ausmaß der Förderung

Die Förderung besteht aus einem Gutschein im Wert von € 150,-, der beim Kauf eines vollständigen Mehrwegwindelsets im Gesamtwert von ca. € 250,- eingelöst werden kann.

4. Förderbare Kosten

Gefördert wird ausschließlich der Kauf waschbarer Mehrwegwindelsysteme, die geeignet sind, ein Baby im Verlauf des gesamten Wickelalters zur Gänze zu wickeln.

5. Förderungsvoraussetzungen

Eltern und Kind müssen zum Zeitpunkt der Geburt in Bad Aussee ihren Hauptwohnsitz haben. Der Windelgutschein muss im Hebammenstudio Bad Goisern (Dipl.-Hebamme Silvia Ellmer, Reitern 98, 4822 Bad Goisern) eingelöst werden. Die Förderung des Windelkaufes bei anderen Vertreibern kann nach Rücksprache mit der Stadtgemeinde Bad Aussee (Abfallberatung) gegen Vorweis von Rechnungsbelegen mittels Barauszahlung erfolgen, wenn alle sonstigen Förderungsvoraussetzungen vorliegen.

6. Anerkennungsstichtag

Der Gutschein kann bereits vor der Geburt des Kindes gegen Vorweis des Mutter-Kind-Passes eingelöst werden, ansonsten bis zu einem Jahr nach dem tatsächlichen Geburtstermin.

7. Verfahrensbestimmungen

Ein Antrag ist nicht erforderlich. Der Gutschein wird gegen Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder Vorlage des Meldezettels des Kindes oder im Fall, dass die Geburt des Kindes und der/die FörderungswerberIn amtsbekannt sind, ohne Nachweis ausgehändigt.

8. Inkrafttreten

Diese Richtlinien gelten rückwirkend ab 1. 1. 2000.