Bauabteilung

Die Mitarbeiter*innen der Bauabteilung stehen Ihnen für Auskünfte zu Bauvorhaben, Ortsbild etc. gerne zur Verfügung. 


Grundlagen zu Bauvorhaben in der Steiermark

Das Steiermärkische Baugesetz unterscheidet drei Verfahren zur Erlangung einer Bewilligung für dein Vorhaben.

Grundlage sind die §§ 19, 20, 21 und 38 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995, idF LGBl. Nr. 73/2023:

Die WKO Steiermark stellt Checklisten und Formulare zu jeder Art von Bauvorhaben zur Verfügung:

Zur Checklisten-SucheZu den Formularen



Kontakt

Rathaus

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AdresseHauptstraße 48
8990 Bad Aussee
Zimmer1. Stock, Tür 3

Leitung

Ing. Wolfgang Kreutzer
Kontaktdaten von Ing. Wolfgang Kreutzer
Ing. Wolfgang Kreutzer
Tel: +43 3622 52511 323
Mobil: +43 676 836 22 523
wolfgang.kreutzer@badaussee.at
1. Stock, Tür 3
Hauptstraße 48

 

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